Schauordung
Schauordnung
1. Fohlenschauen
1.1 Zulassung
Zugelassen sind alle Fohlen, die im Fohlenschaukatalog verzeichnet sind. Die Eltern müssen in der Hauptabteilung (ohne Anhang) verzeichnet sein.
1.2 Klasseneinteilung
Die Fohlen werden nach Rassen getrennt und innerhalb der Rasse, nach Vätern sortiert, vorgestellt. Bei mehr als 10 Fohlen eines Vaters werden die Fohlen getrennt nach Geschlecht bewertet.
1.3 Prämierung
Fohlen mit einer Beurteilungsnote von 7,0 und besser werden prämiert.
2. Stutenschauen
2.1 Bezirksstutenschauen
2.1.1 Zulassung
Zugelassen sind alle drei- bis 12-jährigen Stuten, die im Hauptstutbuch- bzw. Stutbuch I des Pferdestammbuches Weser-Ems eingetragen sind und sich im Besitz von aktiven Mitgliedern des Verbandes befinden. Die Stuten müssen im Schaukatalog aufgeführt sein. Stuten von Besitzern aus anderen Bezirken können nur um die Zulassung zur Elitestutenschau konkurrieren. Eine Stute kann nur einmal Siegerstute werden.
Stuten dürfen im gleichen Jahr nicht auf mehreren Bezirksstutenschauen vorgestellt werden.
2.2 Elitestutenschau (findet jährlich statt)
a) Auswahl der Stuten für die Anwartschaft der Staatsprämie
b) Auswahl der Stuten für die Anwartschaft der Verbandsprämie
2.2.1 Zulassung
Drei- und vierjährige Stuten, die im Stutbuch I eingetragen sind, die auf einer Bezirksstutenschau mit einem I. Preis ausgezeichnet und zur Elitestutenschau zugelassen wurden.
Ihre Väter müssen in der Hauptabteilung geführt werden, ihre Mütter im Stutbuch I, sie müssen mindestens eine Abstammung über drei Generationen vorweisen, alle Vorfahren müssen in der Hauptabteilung geführt werden.
Eine Stute kann nur einmal Siegerstute werden.
2.3 Jubiläumsstutenschau (findet alle 5 Jahre im Jubiläumsjahr statt – Gründung des Verbandes 1949)
2.3.1 Zulassung
Alle drei- bis 12-jährigen Stuten, die auf einer Bezirksstutenschau mit einem I. Preis ausgezeichnet und zur Elitestutenschau zugelassen wurden. Sechsjährige und ältere Stuten müssen mindestens ein beim Pferdestammbuch Weser-Ems registriertes Fohlen nachweisen. Eine Stute kann nur einmal Siegerstute werden
Klasseneinteilung bei allen Stutenschauen:
Die Klasseneinteilung erfolgt nach Rasse und Alter.
Klasse 1: Dreijährige Stuten
Klasse 2: Vierjährige Stuten
Klasse 3: Fünfjährige Stuten
Klasse 4: Sechsjährige Stuten
Klasse 5: Siebenjährige und ältere Stuten
Die Klassen werden in Gruppen geteilt, wenn mehr als 10 Stuten/Jahrgang gemeldet werden. Die Klassen werden zusammengelegt, wenn je Jahrgang weniger als 6 Stuten gemeldet sind.
Familien:
Es können folgende Familien-Abteilungen ausgestellt werden:
- Stute mit 2 Töchtern
- Großmutter, Mutter, Tochter
- 3 Töchter einer Stute, die selbst nicht ausgestellt wird
Drei- bis siebenjährige Stuten müssen in den Einzelklassen konkurrieren.
Eine Familie kann auch ausschließlich aus älteren, nicht mehr schaupflichtigen Stuten bestehen.
Zwei oder mehr Familien aus einem Stutenstamm werden unter der Voraussetzung zugelassen, dass jeweils zwei der in einer Familie ausgestellten Stuten nur einmal konkurrieren.
Für alle Schauen gilt:
Größeneinteilung für Shetland- und Partbred-Shetland-Stuten
bis 79 cm
80 – 86 cm
87 – 95 cm
96 – 107 cm
Die Klassen werden zusammengelegt, wenn je Größenklasse weniger als 6 Stuten gemeldet sind.
3. Hengstschau
Zur Hengstschau werden die Hengste seitens der Körkommission ausgewählt und von der Geschäftsstelle eingeladen. Ausgewählt werden Hengste, die für die Prämienklasse I in Frage kommen könnten.
Die Einstufung der Hengste erfolgt in folgende Prämienklassen:
„ohne Prämie“, „Prämienklasse II“, „Prämienklasse I“
„ohne Prämie“ werden Hengste in die Hauptabteilung (Hengstbuch I und Hengstbuch II) eingetragen, die im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinien eingetragen werden müssen.
„Prämienklasse II“ - mit dieser werden alle Hengste ausgezeichnet, die im Hengstbuch I geführt werden und von denen eine Zuchtverbesserung erwartet wird (d.h. sowohl alle gekörten als auch für das Pferdestammbuch Weser-Ems anerkannten Hengste).
„Prämienklasse I“ – grundsätzlich können Hengste frühestens nach dem dritten Fohlenjahrgang, es müssen mindestens 4 Fohlen gezeigt worden sein, und bestandener Leistungsprüfung ausgezeichnet werden (Ausnahmen: Hengste, die einen überdurchschnittlichen Fohlenjahrgang bzw. eine überdurchschnittliche Eigenleistung zeigten).
Siegerhengste werden nicht herausgestellt.
1.4. Auszeichnung Siegerhengst/Siegerstute
Bei zwei Hengsten/Stuten kann ein(e) Siegerhengst/-stute herausgestellt werden, bei mind. drei Hengsten/Stuten wird ein(e) Siegerhengst/-stute herausgestellt. Handelt es sich um einen „Einzelvertreter“ von herausragender Qualität, kann auch er/sie mit dem Titel „Siegerhengst“/Siegerstute“ausgezeichnet werden.
1.5 Ausrüstung
Grundsätzlich werden Stuten und Hengste mit Trensen vorgestellt. Ketten sind nicht gestattet.
Kleiderordnung: weiße Hose bzw. Jeans, rotes Oberteil (vorzugsweise die Verbandskleidungsstücke).
Hinweis:
Das Clippen (Entfernen bzw. Abschneiden) der Tasthaare ist grundsätzlich verboten, ebenso das Ausrasieren der Schutzhaare in den Ohren.
Stand: Januar 2016