Offener Freispringwettbewerb der Springponys am 21.04.2024 in Wickrath
Offener Freispringwettbewerb der Springponys am 21.04.2024 in Wickrath
Veranstalter:
Rheinisches Pferdestammbuch e.V.
Ort:
Pferdezentrum Schloss Wickrath, Schloss Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach
Termin: 21.04.2024
Ein Probefreispringen wird voraussichtlich vor Beginn der Veranstaltung möglich sein.
Nennungsschluss:
namentliche Nennung bis zum 01. April 2024
Nenngeld: 18,- Euro
Startbereitschaft ist vor Ort an der Meldestelle zu erklären.
Anlieferung der Pferde:
Nach Absprache: Christina Gaube; E-Mail: cg@pferdezucht-rheinland.de Tel.: 02166-62191-11
Teilnahmebedingungen/Zulassung:
Zugelassen sind zum Zeitpunkt des Wettbewerbes Pony-Hengste aller Pony- und Kleinpferderassen ab einem Stockmaß von 120 cm.
Wettbewerb: Offener Freispringwettbewerb für Springponys
Bei ausreichend hohem Nennungsergebnis behält sich der Veranstalter vor, diese nach Alter, Rasse und Geschlecht in Ringe zu teilen.
Zugelassene Ausrüstung:
Trense gemäß § 70 LPO; Gamaschen und Springglocken sind gemäß § 70 LPO zugelassen. Beinschutz ist nach § 70 LPO nur an den Vorderbeinen zu-lässig.
Richtverfahren:
Beurteilt werden die Merkmale:
• Manier und Verhalten beim Freispringen
• Vermögen beim Freispringen
Die Bewertung erfolgt durch die Vergabe von zwei Teilnoten. Die Endnote wird als arithmetisches Mittel dieser zwei Teilnoten berechnet. Diese Durch-schnittsnote wird mit zwei Dezimalstellen ausgewiesen
Startfolge: nach Alter bzw. Rassen der Ponys
Prämierung:
Alle Ponys erhalten eine Schleife und einen Ehrenpreis.
Der/die Sieger erhalten eine Schärpe.
Unterbringung der Pferde:
Die Unterbringung der Pferde kann in Einzelboxen erfolgen.
Es besteht aber keine Einstallpflicht. Die Kosten je Box betragen 35,- € brutto/Tag pro Box (Ersteinstreu mit Stroh inkl.). Für Späne wird ein Aufpreis von 10,- € brutto pro Ballen berechnet. Stroheinstreu wird vom Veranstalter gestellt, Futter ist mitzubringen. Das Boxengeld wird bei Nicht-Teilnahme erstattet.
Veterinärbedingungen:
Alle Ponys müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein.
Zu einer eventuellen Kontrolle der Impfungen gegen Influenza durch den Veranstalter muss der Impfnachweis und / bzw. der Pferdepass mitgeführt werden.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass im Sinne der Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten des Bun-desministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Manipulation an Haaren, die funktionaler Teil von Organen sind (z.B. Tast-haare) oder besondere Schutzfunktionen haben (z.B. Haare in den Ohrmu-scheln) ohne veterinärmedizinische Indikatoren tierschutzwidrig sind. Pfer-de mit diesen Manipulationen an den Haaren sind nicht startberechtigt.