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Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus

24.04.2020

Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus

Ämter und Behörden, die für unsere Veranstaltungen relevant sind, beziehen sich zur Zeit ganz klar auf die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus, die am 19.04.2020 in Kraft getreten und gültig bis zum 06.05.2020 ist.

In dieser Verordnung sind verschiedene Dinge geregelt, die uns betreffen. So steht der

§ 1 Satz 1 für die Kontaktreduzierung auf das absolut nötige Minimum.

In diesem Paragraphen werden unter Satz 5 verboten:
    1. Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen
    ….
    4. alle öffentlichen Veranstaltungen
    …
6. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern und deren Besuch (dieser Punkt hat Gültigkeit bis Ende August 2020)

Im § 2 unter Punkt 1 werden Kontakte zu anderen Personen geregelt. Kontakte sind nur unter Auflagen erlaubt:
-    Mindestabstand 1,5 m
-    Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt

Im § 11 wird geregelt, dass die örtlich ansässigen Behörden weitergehende Anordnungen treffen können, wenn sie den anderen Regelungen nicht widersprechen.

§ 12 macht darauf aufmerksam, dass es sich bei Verstößen gegen die §§ 1 und 2 um Ordnungswidrigkeiten handelt, die mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden können.


Bis zum 6. Mai sind wir also in allen Belangen an die Verordnung gebunden und in unseren Tätigkeiten eingeschränkt. Ab dem 7. Mai tritt eine neue Verordnung in Kraft, von der wir alle noch nicht wissen, was sie beinhaltet – dieses ist von der Bundesregierung abhängig.

Unsere Planungen laufen aber für das Jahr weiter, daher unsere Bitte, die Anmeldefristen zu beachten und die Fohlen, Stuten bzw. Hengste zu den jeweiligen Terminen anzumelden.

Seitens der Ämter wurde vorsichtiger Optimismus geäußert, dass kleinere Veranstaltungen eventuell ab dem 8. Mai möglich sein könnten. Für diese werden Auflagen beschrieben werden, die wir selbstverständlich einhalten werden – wir möchten Sie alle bitten, diesen Anweisungen unbedingt Folge zu leisten, damit wir unser Zuchtjahr so positiv wie möglich gestalten können.