Diese Seite verwendet Cookies. In unserer Datenschutzerklärung können Sie hierzu weitere Informationen erhalten. Indem Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie - jederzeit für die Zukunft widerruflich - dieser Datenverarbeitung durch den Seitenbetreiber und Dritte zu.
Ok Datenschutz

Sonderbeschluss zur Ablegung der Hengstleistungsprüfungen im Jahr 2020

19.03.2020

Sonderbeschluss zum Eintrag von Hengsten ins Hengstbuch I


Vorläufige Eintragung im Jahr 2020 auch ohne Nachweis der notwendigen Hengstleistungsprüfungen möglich


Warendorf (fn-press). Aufgrund des Ausfalls der Hengstleistungsprüfungen infolge der Coronavirus-Epidemie soll die vorläufige Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I im Jahr 2020 auch ohne die Nachweise der notwendigen Hengstleistungsprüfungen möglich sein. „Wir haben eine historisch noch nie dagewesene Situation. Da müssen wir auch einmal über unseren Schatten springen und großzügig sein“, sagte dazu Theo Leuchten, Vorsitzender des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).
Diese Aussetzung der ZVO-Bestimmungen zum Hengstbuch I-Eintrag haben die FN-Mitgliedszuchtverbände, die ein Zuchtprogramm für Deutsches Reitpferd führen, mehrheitlich im Rahmen einer Online-Konferenz beschlossen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass den Hengsten die Prüfungen generell erlassen werden. Für die vorläufige oder endgültige Eintragung in das Hengstbuch I im Jahr 2021 müssen alle notwendigen Eigenleistungsnachweise gemäß Zuchtverbandsordnung (ZVO) nachgewiesen werden.
……..
Auch bei den Pony-, Kleinpferde- und Sonstigen Rassen wird es aufgrund der derzeitigen Corona-Krise eine Fristverlängerung für das Absolvieren der Hengstleistungsprüfungen geben. Für alle Hengste, die in diesem Jahr ihre Leistungsprüfung ableisten müssen, und deren Prüfungen verschoben werden oder ausfallen (dieses betrifft auch die Turniersporterfolge bzw. Bundeschampionatsqualifikationen) wird die Frist für einen Verbleib im Hengstbuch I bis Jahresende 2021 verlängert. Hb

Sollten die Durchführung der Prüfungen im Laufe des Jahres möglich sein, werden sie natürlich auch durchgeführt.

FOTO: Tarpan-Hengst Norbert in der HLP in Vechta - er hat die Voraussetzungen für die Hengstbuch I-Eintragung vollständig erfüllt (M. Oellrich-Overesch)