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Fohlenchampionat

Fohlenchampionat für Fohlen englischer Ponyrassen und Deutsche Part-Bred Shetland Pony am 12. Juli 2015 im Rahmen der Tarmstedter Ausstellung.

28.04.2015

Ausschreibung zum bundesoffenen Fohlenchampionat für Fohlen englischer Ponyrassen und Deutsche Part-Bred Shetland Pony unter der Organisation der IG- Shetland Regionalgruppen Hannover, Schleswig Holstein und Weser Ems am 12.07.2015.

Zugelassen sind alle Fohlen der nachfolgend aufgeführten Rassen:
Dales Pony, Dartmoor Pony, Exmoor Pony, Fell Pony, Highland Pony, New Forrest Pony, Shetland Pony, Welsh Pony aller Sektionen, Deutsche Part-Bred Shetland Pony, Connemara usw.

Ausschreibung

Ausschreibung zum bundesoffenen Fohlenchampionat für Fohlen englischer Ponyrassen und Deutsche Part-Bred Shetland Pony  unter der Organisation der IG- Shetland Regionalgruppen Hannover, Schleswig Holstein und Weser Ems

am  12.07.2015.

Grundlage ist die Schauordnung der IG Shetland e.V.

Veranstaltungsort: Tierschaugelände der Tarmstedter Ausstellung. Navigation: Wendohweg, 27412 Tarmstedt, Anfahrt über die L 133, Zevener Landstraße, siehe Ausschilderung

-EINFAHRT TIERSCHAUGELÄNDE-

Veranstalter: Die Regionalgruppen Hannover, Schleswig-Holstein und Weser-Ems. 

Vorgesehene Zeit und Beginn des Richtens: Am 12. 07. 2015 gegen 14.00 Uhr, im Anschluss der vorgelagerten Zuchtwettbewerbe.

Änderungen und Hinweise werden auf der Internetseite www.igshetland.de bekannt gegeben

Zugelassen sind alle Fohlen der nachfolgend aufgeführten Rassen:

Dales Pony, Dartmoor Pony, Exmoor Pony, Fell Pony, Highland Pony, New Forrest Pony, Shetland Pony, Welsh Pony aller Sektionen, Deutsche Part-Bred Shetland Pony, Connemara usw.

Vor-und Peitschenführer treten in den jeweiligen Outfit's der  IG's an. Während der Einzelvorstellung sind Peitschen ohne Rascheltüten etc. erlaubt, auf dem Schrittring sind nur noch Handgerten erlaubt.

Startgeld:  Pro gemeldetem Fohlen 15,00 €,  Mitglieder der IG Shetland erhalten je gemeldetem Fohlen eine Vergünstigung, abzüglich 5,00 € = Überweisungsbetrag 10,00 €.

Richtverfahren: Mind. 2 Richter (gemeinsames Richtverfahren) können nur die Tagesform der Fohlen nach den anerkannten Richtlinien der Beurteilungslehre beurteilen.

Das Schiedsgericht besteht aus 1 RG Vorsitzenden/Stellvertreter und 2 erfahrenen Züchtern, die nicht am Wettbewerb beteiligt sind und vorher von den Veranstaltern bestimmt wurden.

Stut- und Hengstfohlen der startberechtigten Rassen.müssen am Ausstellungstag 14 Tage alt sein und sind ab dem 15. Lebenstag startberechtigt. Für die Teilnahme ist mit der Nennung eine Kopie der Fohlenmeldung erforderlich.

Nennungen: Auf dem Nennungsbogen der IG Shetland (unter Formulare auf der IG-Shetland Homepage www.igshetland.de). Nennungen ohne Nenngeld und fehlenden Unterlagen gelten als nicht abgegeben. Mit Abgabe der Nennung erkennen die Aussteller die Ausschreibung an. Bei Nichtstart erfolgt keine Nenngeldrückerstattung.

Nenngelder sind bis zum Nennungsschluss per Verrechnungsscheck oder durch Überweisung auf das Veranstaltungskonto Nr.: 55 78 76   bei der KSK Soltau

Blz: 258 516 60  Inh. Nicola Ackermann, zu zahlen. Bei der Überweisung ist das Stichwort „Fohlenchampionat“ anzugeben. Ein Überweisungsnachweis ist zur Schau mitzubringen und bei Aufforderung vorzulegen.

Haftung: Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden. Die ausgestellten Ponys müssen haftpflichtversichert sein und den erforderlichen Impfschutz nachweisen. Ponys mit und aus Beständen mit ansteckenden Krankheiten sind von der Schau ausgeschlossen. Den Anordnungen des Ordnungspersonal und der Veterinärbehörde ist Folge zu leisten. Verspätet vorgestellte Ponys können an der Platzierung nicht mehr teilnehmen.

Platzreinigung: Jeder Aussteller ist für die Reinigung seines Bereiches verantwortlich. Wir bitten der Anforderung gewissenhaft nachzukommen. DANKE!!!!

Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmer des Fohlenchampionat  über die Zufahrt „Tierschaugelände“ fahren müssen. Es ist vor Ort mit einer verlängerten Anfahrzeit zu rechnen.

Nennungen an: IG Shetland, RG Hannover, Nicola Ackermann, Jerusalem 29, 29643 Neuenkirchen. Email: nicola-ackermann@t-online.de. Wir bitten um Kontaktangaben          ( E-mail-Adresse oder Tel. Nr. ) auf den Nennungsformular.

Nennungsschluß: 05. Juni 2015 für den Ausstellungskatalog, später geborene und startberechtigte Fohlen können nachgenannt werden. Sie werden auf einem Einlegeblatt ergänzt und  angehängt.

Eine Versendung der Zeiteinteilung ist nicht vorgesehen. Alle Unterlagen werden am Eingangstor zum Tierschaugelände, später an der Meldestelle auf dem Tierschaugelände ausgegeben. Sie werden von einem IGS-Mitglied begrüßt, eingewiesen und erhalten die  benötigten Unterlagen, wie auch die Eintrittsbänder. Zusätzliche Informationen werden auf der Internetseite der IG Shetland bekannt gegeben.

Die Einzelkonkurenzen sind in den verschiedenen Ponyrassen geplant. Unterteilungen nach Größe der Elterntiere bzw. Zuchtrichtung ist vorgesehen. Es wird jede Rasse/Zuchtrichtung für sich gerichtet. Eine Zusammenlegung von Hengst- und Stutfohlen behält sich der Veranstalter vor.

Der Aussteller hat bei der Nennung anzugeben in welcher Rubrik sein Fohlen startet.