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FN-Sitzung in Fulda

12.07.2021

In der letzten Woche fand in Fulda die "große" FN-Sitzung statt. Neben zahlreichen Wahlen wurden auch die Zuchtprogramme einiger Rassen geändert und beschlossen. Diese Änderungen gelten ab Anfang 2022.

Bei den Deutschen Classic Ponys sind ab nächsten Jahr die beiden Rassen Nederlands Appaloosa Pony (bis 112 cm) und British Spotted Pony (bis 112 cm) nicht mehr zur Veredlung zugelassen.

Bei den Haflingern wurden die Vorgaben in den Grundsätzen der Ursprungszuchtbücher in das Zuchtprogramm eingearbeitet, u.a. Übernahme der Zuchtzielbeschreibung des Ursprungszuchtbuchs, ebenso die Berechnung des zulässigen genealogischen ox-Anteils zur Herauszucht von arabischem Vollblut aus der Zucht. Gemäß der gemeinsamen Grundsätze der Ursprungszuchtbücher ist maximal ein zusätzlicher genealogischer ox-Anteil von 1,56 Prozent zulässig, berechnet über sechs Generationen väter- und mütterlicherseits. Die Mindestgröße bei den Haflingern wurde von 142 cm auf zirka 144 cm erhöht.

Bei den New Forest Ponys wurden vom Ursprungszuchtbuch die zugelassenen Farben bei den Ponys neu definiert. Zugelassen sind nun alle Grundfarben, Schimmel, Stichel und Isabellen. Dagegen sind Weißisabellen und weitere Aufhellungen (wie bspw. Falbe, Pearl, Mushroom, Silber Sunshine) nur im Anhang eintragungsfähig. Ferner müssen ab dem Zuchtjahr 2021 nur noch alle neu einzutragenden Hengste und Stuten auf den Gendefekt für Myotonie untersucht werden, wenn sie aus Trägerlinien stammen bzw. bei denen der Verdacht besteht, dass sie Träger sind. Diese Hengste dürfen nur dann in das Hengstbuch I oder II eingetragen werden, wenn sie keine Anlagenträger sind. Ab dem Zuchtjahr 2021 dürfen außerdem Hengste nur dann in das Hengstbuch I oder II eingetragen werden oder eingetragen sein, wenn sie frei vom dem Gen für PSSM 1 sind. Die Ergebnisse der Gentests werden im Zuchtbuch vermerkt sowie auf der Internetseite der FN veröffentlicht.

Bei den Welsh Ponys wurden neue Kriterien für den Leistungsnachweis durch überdurchschnittliche Eigen- beziehungsweise Vererbungsleistung erstellt. So werden beispielsweise für den Gesamt- oder Reservesieger bei einer internationalen Welsh-Schau 8 beziehungsweise 5 Punkte vergeben, für den Sektionssieger gibt es 2 Punkte. Für den Tages- oder Reservetagessieger bei einer IG Welsh-Bundesschau oder einer vergleichbaren Schau im Ausland gibt es 5 beziehungsweise 4 Punkte, siegt ein Sohn oder eine Tochter bei einer solchen Schau, werden dafür beispielsweise 4 Punkte angerechnet. Insgesamt muss ein sechsjähriges oder älteres Pony 10 Punkte erreicht haben, um als leistungsgeprüft zu gelten.
Um den Titel „Leistungshengst“ erhalten zu können, muss ein Welsh Pony Hengst ab diesem Jahr beim Bundesweiten Championat des Freizeitpferdes/-ponys oder beim Süddeutschen Championat des Freizeitpferdes/-ponys eine Mindestgesamtpunktzahl von 75 Punkten erzielen, wobei keine Wertnote unter 5,0 liegen darf.